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AG9: Flankierende Leistungen des kommunalen Trägers
Die Interessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser AG
- Als Führungskraft, der Projekte anregt, über den die Vorgespräche dazu geführt werden u. der operativ die Realisierung über seine Mitarbeiter sicherstellt, interessiert mich hierbei, wie umfangreich flankierende Leistungen des kommunalen Trägers sein können. Wie sieht hier das Ermessen aus u. wo gibt es eine Verpflichtung? Auch interessiert mich die verfahrenstechnische Abwicklung, d.h. wie informiert der kommunale Träger, wie kooperiert er, wie wickelt er ab. Gibt es im Leistungsspektrum Unterschiede in den Bundesländern?
- Gestaltungsmöglichkeiten der ARGEn und Optionskommunen mit Blick auf ein bedarfsgerechtes und effizientes Angebot
Erfahrungsaustausch über Ziele und Steuerungsmöglichkeiten
Unterschiede zwischen ARGEn und Optionskommunen
- Als Bereichsleiter Fallmanagement liegt mit eine möglichst effektive Verzahnung der Beratungs- und Betreuungsleistungen des Fallmanagement und den flankierenden Leistungen des kommunalen Trägers besonders am Herzen. Von einem Erfahrungsaustausch erhoffe ich mir Impulse durch gute Praxis oder gute Ideen in anderen Regionen.
- Die flankierenden Leistungen des kommunalen Trägers haben eine hohe Bedeutung für das Fallmanagement.Die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist allerdings oft mit Schwierigkeiten verbunden. Dies insbesondere auch in Richtung der Träger der flankierenden Leistungen. u. A. ergeben sich immer wieder Fragen zum Datenschutz usw.
- Finden neuer Erkenntnisse und Anregungen für eine bessere Umsetzung.
- Meldeverfahren, Finanzierunng, Vergabe ?
- Welche Instrumente sind nötig und werden bezogen auf die Problemgruppen des Arbeitsmarktes angewandt?
- In der Diskussion um die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen kommen die flankierenden Leistungen nur am Rande vor. Insoweit bin ihc an Informationen zur Umsetzung dieser Leistungen sehr interessiert.
- Innerhalb der ARGE Köln bin ich in der Abteilung Berufliche und Soziale Integration (BSI) Koordinatorin für den Bereich der kommunalen flankierenden Leistungen.
- die Planung dieser Leistungen; die Zusammenarbeit mit der Kommune; Erfahrungsaustausch; Erfolge, insbesondere die Integrationen in Arbeit;
- Interesse an Förderung Kinderbetreuung und Arbeitslosenberatung ALG II-Beziehende
- Mich interessiert insbesondere die Schnittstelle zwischen Agentur für Arbeit und kommunalen Trägern (Probleme, Lösungen, Kooperationsmöglichkeiten) , um Bürgerinnen und Bürgern möglichst komplette und gut abgestimmte Leistungen zur Verfügung stellen zu können.
- Insbesonders die Schnittstellen zum SGB VIII bereiten in der täglichen Praxis zahlreiche Probleme, werfen viele Fragen auf und führen in manchen Fällen zu Kontroversen bis hin zu Konflikten mit dem kommunalen Partner. Wie andere diese Schnittstellen erfolgreich bearbeiten, und wie sie die sozialpädagogische Betreuung nach dem SGB II und dem SGB VIII definieren ist für mich von besonderem Interesse
- Die flankierenden Leistungen des kommunalen Trägers sind oft nach der Vertragslage kein Bestandteil der ARGEN. Die Leistungen werden vor allem im Bereich der Schuldnerberatung nicht ausreichenden Maße angeboten. Wie kann dieser Prozess ARGE - externe Leistungsverantwortung der Kommune verbessert werden.
Die Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Bereich
- Die flankierenden Leistungen des kommunalen Trägers erscheinen mir nicht hinreichend transparent zu sein, wobei ich denke, dass es regional unterschiedlich sein kann.
- Der passgenaue Ausbau der flankierenden Leistungen zusammen mit den Akteuren der Kommune gehört zu meinem Aufgabengebiet als Bereichsleiter Fallmanagement.
- Notwendige Leistungen für einen Teil von Personen
- Durchführung der klassischen Instrumente des SGB II (Arbeitsgelegenheiten, Berufscoaching, Soziale Begleitung) in kommunaler Trägerschaft.
- enge Bindung der Grundsicherungsträger an wenige Maßnahmeträger, Ausschreibungsproblematik
- - Abgrenzung zu den klassischen Leistungen des SGB II und III
- Kooperation mit der Kommune in Bezug auf das bereit gestellte Budget
- die schwierigen Verhandlungen mit der Kommune
- Keine eigenen Erfahrungen vor Ort, sondern konzeptionelle Überlegungen für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen BA und kommunalen Trägern vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20.12.07.
- Als Geschäftsführer einer ARGE bin ich mit diesem Problem von beiden Trägerseiten immer wieder konfrontiert. Der Anspruch der ARGEn die erforderlichen Maßnahmen im notwendigen Umfang und zur richtigen Zeit zur Verfügung zu haben, ist in vielen Fällen mit den finanziellen Zwängen der Kommunen nicht in Übereinstimmung zu bringen.
- Als kommunaler GF einer ARGE stehe ich sowohl für die Leistungsfähigkeit der ARGE als auch für die Verantwortung der Kommune für Ihre gesetzl. Leistungen.
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